Dänemark vereinfacht Personenstandsänderung für Transsexuelle und Transidente:

Am 11. Juni diesen Jahres hat das dänische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet.

Danach ist ab Herbst diesen Jahres eine Personenstandsänderung in Dänemark unter folgenden Voraussetzungen möglich :

1. Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Die Person muss einen Antrag einreichen und diesen nach 6 Monaten erneut bestätigen.

Weitere Voraussetzungen sind nicht mehr notwendig. Also keine Gutachten, Scheidungen, OP´s oder sonstiges.

Dänemark ist somit in der EU ein weiterer Vorreiter für eine Vereinfachung der bisher umständlichen und zum Teil menschenverachtenden Lösungen im Umgang mit Transsexuellen/Transidenten.

Da stellt sich die Frage, wann ist unsere Regierung einmal in der Lage hier die Lage zu vereinfachen?

In der BRD müssen leider immer noch 2 unabhängige Gutachter für teuer Geld (teilweise 4 stellige Beträge) bestätigen, dass die Person transsexuell ist, anschließend muss ein Gericht anhand dieser Gutachten die Änderung genehmigen und dann – im Regelfall nach einigen Monaten (manchmal auch erst nach Jahren (z.B. bei Geldmangel)) –  erfolgt dann die Änderung. Das bedeutet für viele, die sich im sogenannten Alltagstest befinden jedesmal dann ein Zwangsouting, wenn amtliche Dokumente wie Personalausweis, Führerschein oder Bankkarten vorgelegt werden müssen.

Es gibt weitere Staaten, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und diesen Schritt vereinfachen:

Spitzenreiter ist hier Argentinien. Seit 2012 ist es dort möglich einmalig ohne irgendwelche Gutachten oder Auflagen seinen Personenstand zu ändern. Lediglich weitere Änderungen benötigen dann wieder juristische Massnahmen.